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Hallo ins Forum,
mein erster Beitrag und gleich eine Frage..
Ich plane gerade Geländer. Dem Bauherrn gefällt das was im Anhang zu sehen ist. (Mehrfamilienhaus, 4 Stockwerke in Rheinland-Pfalz)
Die 18065 fordert "Die Treppenhandläufe sollten durchgehend ausgeführt werden"
Ist das ein durchgehender Handlauf im Sinne der DIN oder nicht? Immerhin ist das Geländer an sich ja lückenlos..
durchgehend ja, siehe Bilder A.18 a und b, entspricht aber nicht A.18 c.
Siehe auch Abschnitt 6.10.3 der DIN 18065: Treppenhandläufe können in den Ecken im Wendelungsbereich unterbrochen sein. Bei notwendigen Treppen muss der lichte Abstand einer Handlaufunterbrechung ≥ 5 cm und≤ 20 cm betragen. Dabei darf der Höhenversatz der Handläufe an der Oberkante höchstens 20 cm betragen (siehe Bild A.18).Die Höhe des ankommenden Handlaufs darf nicht über dem weiterführenden Handlauf
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Spiekers
Tischler Schreiner Deutschland
Technik - Normung - Arbeitssicherheit
Hallo,
befindet sich das Treppengeländer im notwendigen Treppenraum (ab GK3) ist der Handlauf durchgehend (ohne Unterbrechung) auszuführen (Holzhandlauf-Brandschutz beachten). Befindet sich das Geländer innerhalb einer Wohnung kann der Handlauf im Wendelungsbereich unterbrochen sein (Regelung in der DIN beachten).
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Ich denke das Gebäude gehört in GK4 und es handelt sich um den notwendigen Treppenraum.
Den Holzhandlauf lasse ich mir vorab vom zuständigen Brandschützer erlauben.
Also herscht Einigkeit das die gezeigte Konstruktion kein durchgehender Handlauf ist im Sinne der DIN ist? Ich dachte halt, die Hand kann unterbrechungsfrei auf der Oberseite des Geländers lang laufen = durchgehender Handlauf...
Die Anforderung ist nicht nur durchgehend sondern auch griffsicher. Der Gedanke dahinter ist, dass die Hand am Handlauf bleiben kann und das beim Hinauf und Heruntergehen der Treppe ohne sich die Hand zu verdrehen oder umgreifen zu müssen.
Die Ausgangsfrage ist grundsätzlich falsch gestellt.
Da es sich laut Bild (angehängte Datei) um eine zweimal gewinkelte Treppe mit Zwischenpodesten handelt
muss der Handlauf nicht durchgehend ausgeführt werden.
Forderungen der DIN 18065 basieren auf einem Schutzziel.
Beim Begehen der Podestebene (2-3 Schritte) besteht keine Gefährdung, denn vor Beginn der nächsten Steigung müsste ein sicheres Umgreifen erfolgt sein.
Darum in der Norm auch "sollten" und nicht "muss" da es ohne Risiken Regelungsausnahmen geben muss.
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