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Nach DIN 18065 ist die Toleranz der Steigung von Treppenstufen (Istmaß) untereinander auf 5 mm begrenzt.
In Wohngebäuden mit max. 2 Wohnungen (auch innerhalb einer Wohnung?) jedoch darf die Steigung im Istmaß zusätzlich höchstens 15 mm vom Nennmaß abweichen.
Das Nennmaß vom Sollmaß eigentlich nur 5 mm abweichen.
Für halbgewendelte Treppen gelten weitere Abweichungen.
Dies ist recht verzwickt.
Bei meinem Bauvorhaben behauptet nun der Treppenbauer, dass es normgerecht ist, dass die Austritts- bzw. Antrittsstufe gegenüber den Steigungenshöhen des Treppenlaufes um 30 mm abweichen darf.
Kann das richtig sein?
Mir erscheinen 30 mm als erheblich viel. Dies ist doch eine Stolpergefahr.
Hallo Miro,
der Fallensteller gehört in eine geshlossene Anstalt.
Beim nächsten Gespräch, ohne zu fragen mit einer Dachlatte eine auf dessen Hirn, da gibts keine Schäden, wo nichts ist kann man nichts beschädigen
Das musste jetzt so drastisch raus, weil mir dazu sonst nichts einfällt, außer dass ich den vom Bau jagen würde.
Ps.: zulässig sind an der Antrittsstufe max. 1,5 cm und an der Austrittsstufe 0,5 cm vom Nennmaß.
Außerdem muss die Maximalsteigung eingehalten werden, Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen max. 20,0 cm, da sind + Toleranzen nicht mehr zulässig.
Nennmaß: Geschosshöhe geteilt durch Steigungsanzahl -
z. B. 280 cm : 14 = 20 cm nix mehr nach oben - Minustoleranz bis 18,5 cm zulässig.
280 cm : 15 = 18,66 cm - Plustoleranz bis 20,0 cm - Minustoleranz bis 17,16 cm zulässig.
Genau so habe ich die DIN auch verstanden und bin mir jetzt wenigsten sicher.
Obwohl das ein wirklich renomierter Treppenfachmann ist, hat er wohl verwechselt, dass zwar bei Treppenplanungen Steigungen von 17 - 20 cm zulässig sind, was aber nicht heisst, dass man 3 cm als Toleranz einer einzigen Stufe haben darf. Der hat die 3 cm wohl in die falsche Schublade gesteckt und sich beim heutigen Ortstermin gehörig blamiert, was mit Sicherheit Konsequenzen hat, da er vor vielen Zeugen mit seinem sogenannten Fachwissen geprahlt hat und ich ihm ausdrücklich hingewiesen habe, dass er das komplett falsch liegt.
Den Hinweis auf die DIN 18065 hat er von mir schriftlich erhalten. Auf die Reaktion bin ich gespannt.
Hi J. Ries,
wie siehts bei wohngs.- internen Treppen aus?
Bin sicher, in 'nem Treppenbuch gelesen zu haben: 21/21 (63) Mindestmaß bzw. zulässige Steigung: Falsch erinnert?
Grüße, Stephan
Nur wenn es sich um eine "baurechtlich nicht notwendige Treppe" handelt ist 21/21 cm zulässig.
Es muß von Geschoss zu Geschoss eine baurechtlich notwendige Treppe als erster Rettungsweg vorhanden sein, insoweit geht es bei der Wohnungsinnentreppe mit 21/21 cm um eine "zusätzliche" Treppe.
In Maisonette-Wohnungen muß z. B. eine notwendige Treppe eingebaut werden.
ich habe mir die Toleranzangaben angesehen und versuche dies auf meine Treppe anzuwenden - evtl. kann mir jemand meinen Gedankengang bestätigen oder natürlich korrigieren
Treppe mit 15 Stufen, Geschoßhöhe 285 ==> 19cm Nennmaß
Jetzt habe ich mit der Rohbetontreppe ein Problem, wenn ich die 40mm Holzplatten montieren möchte, da einige Stufen zu hoch betoniert wurden.
Die Ungünstigste ist um 6mm zu hoch, d.h. wenn ich zumindest 2mm Kleber reinbekommen möchte, dann müsste ich die ganze Treppe um 8mm "höherlegen", um die Stufenhöhe konstant zu halten...
...bis auf den Auftritt und den Austritt - und hier ist die Rechnung: Antritt kann bis 15mm angepasst werden
==> 19,8cm (ist unter 20cm) sollte OK sein Austritt kann jedoch nur 5mm angepasste werden, daher maximal auf
auf 18,5cm verkleinerbar - richtig?
Daher müsste ich die restlichen 3mm auf die Stufe(n) davor verteilen - das sollte ja wegen der 5mm Regel zwischen den Stufen möglich sein?
Wenn ich die Toleranz der Austrittstufe als maßbestimmend betrachte, dann ist die "Höherlegung" dadurch bestimmt/beschränkt.
Ich weiß - viel Text, man möge mir verzeihen, ist mein erster Beitrag
Danke schon jetzt fürs Feedback.
Gruß
Klaus
wer klopft schon gern Beton...
Hallo ich habe eine Frage bzgl unserer Treppe wir haben ein Einfamilienhaus mit zwei Stockwerken und nur eine Treppe im Haus mit stahlwangen, 1. Lasche der Stahlwangentreppe sitzt auf 16,9 cm alle weiteren dritte haben einen Abstand von 18,5.
Wir bekommen 4cm dicke Holzstufen und somit ist der erste Auftritt bei 20,9 cm ist dies noch rechtens bzw in der Toleranz? Der nächste tritt quasi zur zweiten Holzstufe ist 18,5cm?
danke für eure Hilfe und viele Grüße Marcel
Ich nehme an, sie meinen mit:
Wir bekommen 4cm dicke Holzstufen und somit ist der erste Auftritt bei 20,9 cm ist dies noch rechtens bzw in der Toleranz?
die Steigung. Hoffe ich habe Sie richtig verstanden.
Ps.: zulässig sind an der Antrittsstufe max. 1,5 cm und an der Austrittsstufe 0,5 cm vom Nennmaß.
Außerdem muss die Maximalsteigung eingehalten werden, Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen max. 20,0 cm, da sind + Toleranzen nicht mehr zulässig.
Nennmaß: Geschosshöhe geteilt durch Steigungsanzahl.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Spiekers
Tischler Schreiner Deutschland
Technik - Normung - Arbeitssicherheit
entweder die betreffenden Stufen im Bereich des Betonauflagers dünner machen,
oder mit einem kräftigen Bohrhammer dem Beton abspitzen.
Richtig, pro Stufe eine halbe Stunde unangenehme Arbeit,
aber besser noch als sich ein Leben lang ärgern.
Sollte es sich noch um einen Rohbau handeln, den Beton vorher mit einem Winkelschleifer einritzen.
Sollte der Betonierer Mist gebaut haben, den stemmen lassen!
Gut Holz! Justus.
Jegliches Befolgen des von mir Geschriebenen geschieht auf eigene Gefahr.
Gut Holz! Justus.
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